Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Zweck und Rechtsstellung der Gesellschaft

Die JM PARTNER AG nachfolgend JM PARTNER genannt - ist eine AG mit Sitz in Wollerau. Der Gesellschaftszweck besteht in der Erbringung von Dienstleistungen als Broker im Versicherungsbereich. Ein Auftrag für Mandanten der JM PARTNER wird mittels Maklermandat, welches durch alle Beteiligten unterzeichnet wird, begründet.

2. Informationspflichten an die Mandanten (gem. Art. 45 VAG)

Der Berater von JM PARTNER weist sich gegenüber dem Mandanten aus. Dazu übergibt er dem Mandanten eine auf den Berater lautende Visitenkarte ab.

Der Berater klärt den Mandanten darüber auf, ob die für einen Vertrag angebotenen Versicherungsdeckungen von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen stammen und um welche Versicherungsunternehmen es sich handelt.

Der Berater übergibt dem Mandanten vor Abschluss des Vertrages jeweils die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Zusatzbedingungen und Besondere Bedingungen zum entsprechenden Antrag.

Die JM PARTNER bestätigt, mit den folgenden Versicherungsgesellschaften Vertragsbeziehungen zu pflegen:
AIG, Allianz Suisse, Asga, Atupri, Automate, AXA Versicherung, AXA Arag, AXA Art, Baloise Versicherung, Assista Rechtsschutz, CAP, Chubb, Concordia, CSS, Dextra, Elips Life, Fortuna Rechtsschutz, Futura, Gastrosocial, Gemini, Generali, Groupe Mutuel, GVB, Helsana, Helvetia Versicherung, Innova, Liberty, Liechtenstein Life, Mannheimer, Die Mobiliar, Nest, OCC, Orion Rechtsschutzversicherung, ÖKK, Pax, Protekta Rechtsschutz, Swica, Swisscanto, Swiss Life, Sympany, Tellco, Vaudoise, Visana, Zürich Versicherung, SUVA

JM PARTNER ist den Versicherungsgesellschaften weder wirtschaftlich noch rechtlich verpflichtet. Gemäss VAG gilt die JM PARTNER AG als ungebundener Versicherungsvermittler.

3. Dienstleistungen

JM PARTNER betreut und berät den Mandanten in Versicherungsangelegenheiten. Dies beinhaltet insbesondere die Betreuung aller bestehenden Versicherungsverträge, Überprüfung des Versicherungsbedarfs und des Versicherungsportefeuilles, periodische Prüfung des Prämienangebotes auf dem Versicherungsmarkt, Einholen von Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften, Erneuerungen und Neuabschlüsse von Versicherungspolicen sowie Unterstützung im Schadenfall.

Für weitergehende Auftragsarbeiten wird ein Beratungshonorar gemäss gegenseitiger Absprache verrechnet.

4. Haftung

Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet die JM PARTNER (Berufshaftpflicht gemäss VAG bei der Zürich über eine Summe von 2 Millionen Schweizer Franken). Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobfahrlässige Handlung. Für Schäden aus entgangenem Gewinn haftet die JM PARTNER nicht. Wird ein Leistungsanspruch geltend gemacht, wird dieser nur akzeptiert, sofern der Mandant sämtliche Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat. Sind Unterlagen oder Informationen des Mandanten unvollständig oder mangelhaft und entsteht direkt oder indirekt daraus ein Schaden, haftet JM PARTNER nicht dafür. Schadenersatzansprüche verjähren 6 Monate nach Bekanntwerden des Schadens. Endet die Vertragsbeziehung zwischen dem Mandanten und der JM PARTNER (z.B. durch Kündigung Maklermandat), endet auch der Haftungsanspruch gegenüber JM PARTNER.

5. Mandantenangaben

Der Mandant verpflichtet sich, bei der Aufnahme eines Versicherungsantrages alle Informationen betreffend den Personen- und Sachinformationen wahrheitsgetreu an die JM PARTNER weiterzugeben. Insbesondere ist die Korrektheit der Mandantenaussagen bei Gesundheitsfragen unumgänglich. Werden Tatbestände oder Krankheiten verschwiegen, kann dies zu einer Anzeigepflichtverletzung führen. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall keine oder verminderte Leistungen erbringt und per sofort vom Vertrag zurücktritt. JM PARTNER verpflichtet sich zur gewissenhaften Prüfung der Legitimation des Kunden und der Bevollmächtigten. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen oder Täuschungen entstandenen Schaden trägt der Kunde, sofern JM PARTNER die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.

6. Datenschutz

Die Kundendaten, welche im Zusammenhang mit einer Versicherungsberatung der JM PARTNER anvertraut werden, verwendet JM PARTNER ausschliesslich zur Beratung, zur Abwicklung von Offerten und Anträgen sowie zur Erstellung von Berichten, Analysen und Vergleichen. Diese Daten werden somit nur in dem Umfang bearbeitet und aufbewahrt, wie es für die Abwicklung und Erfüllung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Mandanten, der Versicherungsgesellschaft und JM PARTNER notwendig ist und es die gesetzlichen Bestimmungen zwingend verlangen. In die Beratungstätigkeit involviert sind die Versicherungsgesellschaften, JM PARTNER und deren Mitarbeiter/innen. Die Mitarbeiter/innen von JM PARTNER unterliegen der Schweigepflicht. Die Daten der Mandanten werden so lange aufbewahrt, wie es gemäss vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen zwingend notwendig ist. Die Daten können telefonisch, per Mail, via Plattform der Gesellschaften oder im CRM bearbeitet werden. Die Daten werden elektronisch aufbewahrt. Der Kunde willigt hiermit ausdrücklich in die Bearbeitung seiner Personendaten (insbesondere der besonders schützenswerten Personendaten) ein.

7. Entschädigung

Honorar

Der Mandant schuldet JM PARTNER für vereinbarte oder in seinem Interesse erbrachten Dienstleistungen Honorare und Nebenkosten in folgender Reihenfolge:

Ohne Abrechnung, das heisst, JM PARTNER vereinnahmt die Entschädigung Dritter für die erbrachten Dienstleistungen ohne Recht des Mandanten auf Herausgabe der Entschädigung Dritter, Individuell vereinbartem Honorar, Preisliste der JM PARTNER AG, Nach Aufwand zu einem Stundensatz von CHF 350.- exkl. MWST, soweit nicht durch die Entschädigung Dritter gedeckt.

8. Entschädigung Dritter

Der Mandant ist sich bewusst und akzeptiert, dass JM PARTNER im Rahmen ihrer Tätigkeit als Broker oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung Entschädigungen (z.B. Provisionen, Courtagen, usw.) von Dritten, insbesondere von Versicherungsgesellschaften, erhält oder erhalten könnte. Falls JM PARTNER solche Entschädigungen erhält, welche gemäss jeweils aktueller Rechtsprechung oder gemäss jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften dem Mandanten abliefern müsste, so ist der Mandant ausdrücklich damit einverstanden, dass JM PARTNER diese Entschädigung zusätzlich für ihre Tätigkeit für den Mandanten erhält. Der Mandant erklärt mit der Unterzeichnung des Maklermandates ausdrücklich, auf die Herausgabe dieser Entschädigung zu verzichten. Wird nichts anderes vereinbart, gilt die Abrechnung nach 5 Tagen. Wünscht der Mandant im Nachhinein eine andere Abrechnungsart als vereinbart, verzichtet der Mandant wie beschrieben auf eine rückwirkende Herausgabe der Entschädigung Dritter. Zur Information und Transparenz  findet der Mandant folgend eine Auflistung mit den ungefähren Entschädigungssätzen:

Branche
Satz in % der Nettoprämie
Sachversicherung
7.5 bis 15.0
Haftpflichtversicherung
7.5 bis 15.0
Motorfahrezeugversicherung
4.5 bis 10.5
Unfallversicherung
3.0 bis 7.0
Unfall Zusatzversicherung
10 bis 15.0
Krankentaggeldversicherung
7.5 bis 9.0
Kollektivlebensversicherungen
0.5 bis 1.5
Einzellebensversicherung
0.5 bis 4.4

9. Übermittlungsfehler

Den aus der Benützung von Post, Telefon, E-Mail und anderen Übermittlung- oder Transportarten entstehenden Schaden, wie z.B. aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, trägt der Mandant, sofern JM PARTNER die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.

10. Mitwirkungspflicht des Mandanten

Der Mandant verpflichtet sich zur Mitwirkungspflicht. Ändert sich eine Gefahrstatsache (z.B. Standort, Tätigkeit, Versicherungssumme, usw.) verpflichtet sich der Mandant, dies an JM PARTNER umgehend mitzuteilen. Dasselbe gilt für neue Gefahrstatsachen. Stellt der Mandant Fehler bei einer Versicherungspolice fest, ist dies an JM PARTNER umgehend mitzuteilen. Ergeben sich Schäden aus der Unterlassung des Mandanten, haftet JM PARTNER nicht.

11. Copyright

Die von JM PARTNER abgegebenen Auswertungsunterlagen und Konzepte an die Kunden unterstehen einem Copyright, welches die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers JM PARTNER an seinem geistigen Eigentum schützt.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

JM PARTNER behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Bei Streitbarkeit zwischen dem Mandanten und JM PARTNER gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Wollerau, Schwyz.

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